Mit großem Interesse habe ich in der »de« den Artikel zum Thema Bestandschutz gelesen. Leider sind einige Fragen für mich noch unbeantwortet Eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (20 Parteien) wird komplett saniert (alle Leitungen, Verteiler (Sicherungskasten) und Dosen werden durch neue ersetzt). Die Steigeleitung (Zählertafel-Wohnungsverteiler) ist in 4x4mm² ausgeführt (Farben: 2x schwarz, grau, rot; PEN Leiter ist grau).
- Darf die Steigeleitung bleiben(Isolationswiderstand ist in Ordnung(10 MOhm), allerdings waren die Leiterenden porös und die Isolierung ist zerbröselt, dies wurde aber fachmännisch repariert)
- Darf die Steigeleitung auch bleiben wenn zusätzlich ein neuer Zählerschrank statt der Zählertafel montiert wird?
- Darf die Steigeleitung bleiben wenn die Zählertafel durch einen neuen Zählerschrank ersetzt wird?
- Darf man alte Stegleitungen(Farben: rot, schwarz und grau) z.B. für Leuchtenauslässe und Steckdosen weiter verwenden, wenn der Iso. Widerstand in Ordnung ist? Auch dann wenn die Stegleitung mit NYM-J 3x1,5mm² verlängert wird?
- Bei der Zählertafel handelt es sich um eine alte »schwarze Zählertafel« handelt es sich bei dieser um eine sog. NZ Zähler- Tafel mit Schutzklasse II?
- Darf man an diese alte Zählertafel zusätzlich z.B. ein NYM-J 5x10mm² anschließen um eine Unterverteilung in der Garage zu versorgen?
- Angenommen man lässt die Steigeleitung in der Ausführung 4x4mm² bestehen und man bräuchte z.B. an einer neuen Badewanne (Stahlwanne) einen »Erdungsleiter« dürfte man dann diesen vom PEN Leiter der Steigeleitung »nehmen«?
- Wenn in einer elektrischen Anlage der Bestandschutz in »Anspruch genommen« wird und es zu einem Schadenfall kommt kann es dann Probleme mit der Versicherung geben?
- Dürfen alte Rohrverbindungen weiterhin genutzt und erweitert werden(Alter Rohre entsprechen nicht den heutigen Anforderungen)?