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Praxisfrage

Teilerneuerung eines Zählerschranks?

Ein Mehrfamilienhaus mit drei Etagen weist folgende Anlagenkonstellation auf:

  • das Erdgeschoss (EG) war bis vor kurzem bewohnt,
  • das 1. Obergeschoss (OG) ist derzeit, bewohnt (die Bewohner ziehen nach dem Umbau vom 1. Obergeschoss ins Erdgeschoss)
  • das Dachgeschoss (DG) ist nicht bewohnt und war es auch nie (dies wäre künftig aber möglich)
  • der Zählerschrank (aus der 80er Jahren) hat drei Zählerfelder, für: Erdgeschoss (Drehstrom) und für 1. Obergeschoss und Dachgeschoss jeweils Wechselstromzähler (Bild).

Es gibt keine Unterverteilungen auf den Etagen. Die Verbraucher werden vielmehr direkt aus dem Zählerschrank versorgt – in klassischer Nullung, wie immer bei den alten Bauten. Aktuell wird das Erdgeschoss umgebaut und dazu auf mein Anraten hin auch die Elektroinstallation erneuert. Nun setze ich eine neue, fünfreihige UV und speise diesen aus dem Hauptverteiler mit einer neuen Zuleitung 5 x 10mm2 ein. Da das Haus nur noch von einer Partei bewohnt wird, soll alles über einen Zähler laufen. Also besteht die Aufgabenstellung, die Anlagenteile hinter den alten Wechselstromzählern mit der Anlage des neuen Drehstromzählers zusammenzuführen. Zu meinem Erschrecken waren weder Potentialausgleichsschiene noch Fundament­erder vorhanden. Ich habe draußen einen 12 m langen Erdspieß  geschlagen und diesen dann mit 10 mm Rundstahl nach innen auf eine Potentialausgleichsschiene geführt.

Der Hausanschlusskasten müsste m. E nach ebenso erneuert werden. Ich habe dort keine direkte Möglichkeit (bzw. keine Einführung), den neuen Potentialausgleich dort anzuschließen. Auch einen Überspannungsschutz Typ 1 bzw. Kombiableiter (Typ 2 ist in der neuen UV eingeplant) würde ich gerne in den alten Zählerschrank ergänzen. Hierzu müsste ich erstmal prüfen, ob der Anschluss passen würde. Wenn ich dann schon eh dran bin, müsste eigentlich auch ein SLS-Schalter rein usw. Also ich weiß nicht, wo ich da aufhören kann, ohne, dass mir der Betreiber das alles nicht mehr abnimmt.

Option 1: Ich könnte den Zählerschrank so »umbauen«, dass ich das EG mit der neuen Zuleitung versorge (vom Drehstromzähler) und die anderen beiden Geschosse jeweils eine Phase abgreife und einzeln anfahre. Somit hätte ich keine Änderung am Bestand. Die anderen beiden Zähler könnte ich deaktivieren und entsprechend abmelden. Das Problem mit dem HAK bleibt weiterhin vorhanden. Ich könnte aber theoretisch eine neue Leitung 1x16 mm2 »sauber reinbasteln«. Also 1x16 mm2 vom HAK zur neuen Potentialausgleichsschiene. 1x16 mm2 von der Potentialausgleichsschiene zum Zählerschrank und einen Kombiableiter nachrüsten. Ganz sauber wäre die Sache allerdings nicht für mich.

Option 2: Ich würde gerne den ganzen Verteiler rauswerfen und einen neuen nach Stand der Technik installieren. Das Material kostet mich im EK schon knapp 3000 € und ich glaube nicht, dass der Kunde genug Budget dafür übrig hat. Da ja die alte Installation im 1. OG und im DG nicht wirklich angerührt wird (d. h. lediglich abklemmen und auf die gleichen Sicherungen im neuen Zählerschrank wieder anklemmen), dürfte ich bei der Abnahme doch keine Probleme bekommen, da die alte Installation zum damaligen Zeitpunkt der Normen entsprach. Ich erhöhe keine Sicherungsnennwerte oder Sonstiges.

Was meinen Sie, lieber den alten Schrank erst einmal lassen, den Bestand nur mit einer Phase vom Drehstromzähler versorgen und den Umbau des Zählerschranks erst durchführen, wenn das OG auch umgebaut wird? Oder soll ich gleich alles erneuern, auf die Gefahr hin, dass ich ihn später nicht abgenommen bekomme?

S.T., Hessen

PP22106

Expertenantwort vom 02.02.2023
Autorenbild
Hans-Josef Tonnellier

Elektrotechniker-Meister, Gutachter Elektrotechnik

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