Ich habe einen Auftrag für die Renovierung einer Wohnung. Die Wohnung ist Teil von einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Die Hauptzuleitung zur Wohnung ist ein NYM-J-Kabel mit 4 x 10 mm2, das schon im Haus zugemauert ist. Vermutlich geht es durch zwei Nachbarwohnungen, bevor es auf die Unterverteilung (UV) trifft. Laut DIN 18015 darf die Trennung vom PEN-Leiter spätestens am Hausanschlusskasten (HAK) stattfinden, d. h. ein vieradriges Kabel vom HAK (oder Zählerschrank) bis zur UV der Wohnung ist nicht zulässig. Für meinen Auftrag ist das aber nicht möglich, denn der Kunde möchte nur seine Wohnung renovieren und nicht das ganze Haus.
Wie wird dieses Problem normgerecht gelöst? Wie muss ich damit umgehen, dass ich zum Schluss sagen kann, dass ich die Anlage nach den a.a.R.d.T. renoviert habe?
A. S., Bayern