Meine Fragestellung befasst sich mit Überspannungsschutzgeräten des Typs 2, die in Unterverteilungen angeordnet sind. Hierbei ist für mich auch die Abhängigkeit von der Netzform zu betrachten. Uns begegnen in der Praxis innerhalb einer Unterverteilung im Drehstromnetz zwei verschiedene Schaltungsarten:
- Es wird ein dreipoliges Überspannungsschutzgerät (Typ 2) verwendet, wobei die Außenleiter und der PEN angeschlossen werden
- Es wird ein vierpoliges Überspannungsschutzgerät (Typ 2) verwendet. Hier werden die Außenleiter sowie der PE und N (nach der Auftrennung des PEN) am Überspannungsschutzgerät angeschlossen.
Sind beide Schaltungsarten erlaubt, wenn der Abstand zwischen Auftrennstelle des PENs und Überspannungsschutzgerät weniger als 0,5 m beträgt?
Abschnitt 534.4.3 von DIN VDE 0100-534:2016-10 enthält nämlich den Hinweis, dass im TN-S- oder TN-C-S-System der Überspannungsschutz zwischen N und PE entfallen kann, wenn die Auftrennung vom PEN und dem Überspannungsschutzgerät weniger als 0,5 m beträgt.
C. A., Berlin