In unserem Unternehmen hat man einen neuen Anlagenteil errichtet. Aus „örtlichen Platzgründen“ hat man eine Maximierung der Einbaugeräte im Schrank, aus Budgetgründen, erreichen wollen. Dabei ist mir ein Schrank besonders aufgestoßen. Als Elektrofachkraft habe ich die Abnahme des Schrankes (siehe Bilder im Anhang) verweigert. Hinweise in Richtung Einbauanleitungen haben auch keinen Erfolg gebracht. Während meiner Krankheit ist dieser jedoch von unserer Investitionsabteilung und dem Betreiber in Betrieb genommen wurden. Ein Ausschalten im Nachgang wurde mir untersagt. Mängelanzeigen gegenüber dem Errichter wurden negiert. Ich möchte jetzt, nach abgelaufener Garantiezeit, mit Ihrer Hilfe erreichen, dass die Defizite beseitigt werden und eine Aufteilung auf x Schränke erfolgt. Dazu benötige ich die entsprechenden DIN-Vorschriften, die mir nur zum Teil vorliegen. Argumente aus meiner Sicht:
- Der Schrank ist zu voll und bietet keine Platzreserven
- Die Kanäle sind zu 120% belegt
- Die Steuerspannung 230V und die 24V befinden sich in einem Kanal
- Die Frequenzumrichter haben keinen min Abstand von 100 mm zum Kanal (laut Herstellervorgabe)
- Es gibt keine Wärmeberechnung, der Schrank besitzt jedoch einen Lüfter, der Schaltraum ist klimatisiert.
- Ein Stör-/und Revisionsfall ist nicht beherrschbar
- An den Motorkabelabgängen kann man keine Isolationsmessung durchführen, da man nicht an die Klemmpunkte kommt. Ein Ausklemmen / Festziehen kann einen Kurzschluss zum Nachbaraggregat verursachen. Ein Störungssuche ist auch nicht möglich.
- Mit welchen DIN-Vorschriften kann man meine Forderungen untersetzen?
- Gibt es einen Mindest-Abstand von einem Montagegerät zum oberen und unteren Kanal, so dass man entsprechend arbeiten und prüfen kann?
- Welche Defizite sehen Sie?