Wir planen etwa seit März 2019 den ersten Bauabschnitt eines Wohnbocks. Der Baubeginn für den Rohbau ist voraussichtlich im ersten Quartal dieses Jahres. Der zweite Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Entwurfsphase des Architekten. Planungsbeginn für das Elektro-Gewerk ist jetzt, also Januar 2020. Der Baubeginn ist noch offen.
Bei der Diskussion über die Notwendigkeit von AFDDs in diesem Bauvorhaben, speziell im ersten Bauabschnitt, ergab sich folgende Frage: Ist die neue DIN VDE 0100-420:2019-10 umzusetzen oder kann noch nach alter Norm weiter geplant werden?
Außerdem: Wie ist die Aussage in der Norm zu deuten, dass für in Planung oder bereits in Bau befindliche Anlagen eine Übergangsfrist bis 30.9.2021 besteht? Wie lange befindet sich eine Anlage in Planung oder Bau? Müssen wir, solange die Planung nicht abgeschlossen ist, neue Versionen einer Norm berücksichtigen oder können wir nach der alten Version bis zum Ende der Übergangsfrist weiterplanen?
T. L., Bayern