Mich erreichen als Elektroinstallateur in der PV-Branche vermehrt Projektanfragen für PV-Anlagen auf Basis von Mikrowechselrichtern. Diese bieten in einigen Aspekten durchaus echte Vorteile (Optimierung einzelner Module, AC-Verkabelung) und finden längst auch jenseits von »Balkonkraftwerk«-Anwendungen in regulär angemeldeten PV-Anlagen mit durchaus beachtlichen Größenordnungen von mehreren kWp. Grundsätzlich sind diese in vielerlei Hinsicht wie reguläre String-Wechselrichter zu handhaben (gemäß VDE-AR-N 4105 usw.).
Jedoch frage ich mich seit jeher, wie hier der DC-seitige Überspannungsschutz auszuführen ist – jeweils mit und ohne äußeren Blitzschutz. Ein grundlegender Überspannungsschutz ist oftmals verbaut, wobei das oft auch nicht eindeutig aus den Datenblättern hervorgeht und – wenn überhaupt – nur als Typ-2-Schutz existiert (also ohne äußeren Blitzschutz). Typische Generatoranschlusskästen mit Typ-1- bzw. Typ-2-Ableitern sind zum einen spannungstechnisch für Strings mit bis zu 1000V ausgelegt, zum anderen weder praktikabel (Größe, Installationsaufwand) noch kostentechnisch darstellbar, wenn man jedem einzelnen Modul ein Ableitungsmodul zuordnen muss. Als Kompromiss könnte man AC-seitig schützen, wobei dann ggf. der Mikrowechselrichter beschädigt wird (insbesondere bei Blitzeinschlag).
Gibt es hier konkrete Empfehlungen seitens der Normen bzw. wie ist der Verzicht auf den Einbau von Überspannungsschutzeinrichtungen auf der DC-Seite zu bewerten (in Rücksprache mit dem Kunden / Anlagenbetreiber), da der Überspannungsschutz hier ggf. teurer ist als das zu schützende Objekt, also der Mikrowechselrichter?
K. B., Bayern