Überspannungschutz für Leitungen die der Versorgung von Außengeräten dienen: Seit Oktober 2016 ist der Überspannungs- bzw. Blitzstromschutz in Verteilungen Pflicht bei der Errichtung von Neuanlagen. In den einschlägigen Normen und Fachbeiträgen finde ich aber immer nur Hinweise auf von außen kommende Versorgungsleitungen. Meines Erachtens nach müssen aber auch nach außen führende Leitungen, die der Versorgung außerhalb des Gebäude befindlichen Einrichtungen, wie Mastleuchten, Teichpumpen, Garagen ebenfalls in das Überspannungskonzept mit einbezogen werden um Rückwirkungen auf das Netz innerhalb des Gebäudes zu verhindern. Konkret stellt sich zurzeit folgendes Problem: In einem kombinierten Verwaltungs- / Werkstattgebäude innerhalb unseres Unternehmens soll eine Unterverteilung für eine der darin befindlichen Werkstätten saniert werden. Die Unterverteilung wird aus der Gebäude-Hauptverteilung, welche mit einem Überspannungakombiableiter Typ 1/2 ausgestattet ist versorgt. Die Leitungslänge zwischen HV und UV beträgt ca. 25m. Die HV versorgt weitere UV im Verwaltungsteil (Obergeschoß). Das Gebäude ist mit einer äußeren Blitzschutzanlage versehen, die regelmäßig geprüft und instandgehalten wird. Bisher sollte die zu sanierende UV lediglich mit einem Überspannungsschutz Typ 2 auf deren Einspeisungsseite ausgestattet werden, den Blitzstromschutz erfolgt ja in der HV. Nun stellt sich wie eingangs erwähnt die Frage, wie die von dieser UV nach außerhalb führenden Leitungen für die bis ca. 30m vom Gebäude entfernten Einrichtungen zu verfahren ist (d.h. diese befinden sich alle in der Blitzschutzzone LPZ 0A)
- Muss für jede nach außen führende Leitung ein separater Blitzstromableiter Typ 1 (bzw. 1/2) eingebaut werden. Dies würde die Verteilung erheblich vergrößern bzw. wäre auch sehr kostenintensiv?
- Alternativ, könnten alle nach außen führende Leitungen auf einer gemeinsamen Potentialschiene zusammengefasst werden und lediglich diese mit einem gemeinsamen Blitzstromableiter gegen den Rest der Unterverteilung geschützt werden?
- Oder genügt das ursprünglich geplante Konzept?
- Welcher Überspannungsschutz wäre nötig, wenn sich die zu versorgenden externen Einrichtungen lediglich an der Gebäudeaußenwand befinden würden, also innerhalb der Blitzschutzzone LPZ 0B?