Eine in VDE 0100-520, Abs. 526.5, enthaltene Formulierung verführte einen Elektrohandwerker innerhalb eines Neubauprojekts zur Annahme, er könne als Umhüllung für die Leiter von Endstromkreisen eine Klemme verwenden. Er schrieb folgende Begründung hierzu: »Laut VDE 0100-526 müssen die Leiter in einer Umhüllung enden. Bis Fertigstellung werden wir berührungssichere Klemmen anbringen. Aus praktischer Sicht haben Dosen am Wandauslass sogar Nachteile, z. B. bei einer Außenleuchte kann Wasser zwischen Leuchte und Wand eindringen und sich Wasser in der Dose ansammeln.« Ob er damit eine Dosenlüsterklemme, eine Lüsterklemme oder eine Federsteckklemme (Wago o. ä.) meint, bleibt unklar. In jedem Fall ist das Leitungsende dann nur durch die Basisisolierung geschützt. Für ihn hängt da natürlich Geld dran, weil er systematisch keine Auslassdosen gesetzt hat.
Dabei ist für mich das Thema Verbindungen weniger bedeutend als vielmehr das ungeschützte Verbleiben des ganzen Leitungsendes an Wand oder Decke, sowohl innen als auch außen – d. h. wenn dort nichts montiert wird, die Verbindung also erst später zustande kommt.
R. S., Bayern