Als Ausbilder und Prüfer in den Elektroberufen EBT, EGS und Mechatronik begleite ich unsere Azubis auch durch die Abschlussprüfung Teil 2. Für den praktischen Teil der Prüfung besteht die Wahlfreiheit zwischen »PAL-Prüfung« und »betrieblicher Auftrag« (Anm. d. Red.: PAL = Prüfungsaufgaben- und Lehrmittel-Entwicklungsstelle). Beim betrieblichen Auftrag werden zum Teil sehr anspruchsvolle Elektronikschaltungen für Simulation, Steuerung, Abfrage von Sensoren usw. entwickelt und in Standardgehäuse aus Kunststoff oder Metall eingebaut. Diese Schaltungen bzw. »Geräte« bekommen ihre Signale potentialfrei (Optokoppler oder Relais-Kontakte) oder erzeugen alle benötigten Spannungen selbst. Es besteht also keine galvanische Verbindung zu Maschinenteilen oder anderen Geräten. In der Abschlussprüfung ist die Prüfung nach VDE vor Inbetriebnahme ein ganz wichtiger Bestandteil. Jetzt zum eigentlichen Problem: Wie sollen diese Selbstbaugeräte fachgerecht nach VDE geprüft werden? Was und wie ist zu prüfen, wenn diese Geräte mit einem gekauften Stecker-Netzteil (230 VAC/24VDC SELV) betrieben werden. Ich setze voraus, dass die verwendeten Stecker-Netzteile die Normen erfüllen. Außer der Sichtkontrolle bleibt nicht viel übrig, da Schleifenimpedanz-Messung und Schutzleiter-Messung entfallen. Denkbar wäre noch die Isolationswiderstands-Messung, wenn überhaupt notwendig. Eher sinnvoll scheint mir bei solchen Selbstbaugeräten eine Untersuchung auf Einhaltung der EMV-Richtlinien. Dies scheitert aber in der Praxis daran, dass keine Messmöglichkeiten vorhanden sind. Hinzu kommt, dass für solche Projekte bei einer Abschlussprüfung nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die betrieblichen Aufträge wurden genehmigt, aber wie kann der Azubi seine Fachkompetenz bezüglich dem Punkt VDE-Messung darlegen? Die meisten mir bekannten Prüferkollegen tendieren zur VDE-Prüfung nach EN 60204 (VDE 0113) oder VDE 0701-0702 was, nach meiner Meinung falsch ist. Nach meiner Meinung kann bei solchen Projektarbeiten nur ein Teil der VDE-Prüfung durchgeführt werden und zwar die Sichtkontrolle und die Überprüfung der Versorgungsspannung. Wie lautet Ihre Meinung zur geschilderten Sachlage? U. W., Bayern
Prüfung selbstgebauter elektronischer Geräte
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