Ich habe eine Frage zur VDN-Richtlinie: »Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten«, speziell zu Punkt 3.3, wo es heißt: »Schutz gegen elektrischen Schlag: Es ist DIN VDE 0100-551 zu beachten und sicherzustellen, dass auch nach dem Umschalten auf das Notstromaggregat eine vom VNB-Netz unabhängige Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren und die Spannungsbegrenzung bei Erdschluss eines Außenleiters nach DIN VDE 0100-410 gewährleistet ist.«
Es geht in meinem Fall um die Einspeisung eines Feuerwehrgerätehauses mit einem mobilen 60-kVA-Stromerzeuger. Dessen Sternpunkt ist geerdet, wobei der Stromerzeuger selbst über einen fünfpoligen 63-A-CEE-Stecker mit dem Gebäude zu verbinden ist. Zusätzlich wird eine Verbindung vom Gehäuse des Stromerzeugers (Erdungsschraube) zur Haupterdungsschiene des Gebäudes hergestellt. In der Hauptverteilung befindet sich ein Umschalter (Netz – 0 – Notstrom). Innerhalb des Gebäudes sind alle Endstromkreise mit 30-mA-RCDs geschützt. Hierzu nun meine Fragen:
Sehe ich es richtig, dass zur Sicherstellung der automatischen Abschaltung durch eine Sicherung im Gebäude die Schleifenimpedanz bei allen Endstromkreisen zu messen ist? Reicht hier eine einmalige Messung pro Gebäude oder muss diese Messung bei jedem Einspeisevorgang erneut durchgeführt werden?
Was ist genau unter dem Punkt »Spannungsbegrenzung bei Erdschluss eines Außenleiter« zu verstehen und wie kann man die Einhaltung dieses Punktes sicherstellen?
Sind noch weitere Messungen bei der Inbetriebnahme des Stromerzeugers erforderlich?
C. D., Hessen