Seit Beginn meiner Anstellung im Öffentlichen Dienst als Sachbearbeiter Gebäudemanagement stelle ich mir die Frage, ob und wie ich im Falle eines Personen- oder Sachschadens durch die mit Mängeln behaftete Elektroinstallation in den Gebäuden aufgrund meiner Ausbildung mit in die Haftung einbezogen werden kann. Befinde ich mich in der Pflicht diese Missstände regelmäßig zu dokumentieren und an die Verwaltungsleitung zu kommunizieren? Was kann mir als Elektrofachkraft haftungsrechtlich bevorstehen? Aufgrund meiner Ausbildung (Meister im Elektroinstallateurhandwerk) sind einige unserer externen Dienstleister und Planer sowie auch ich der Meinung, dass unsere Verwaltung dringend eine VEFK bestellen muss. Kann diese Leistung auch einem externen Dienstleister übertragen werden und was ist bei der Ausschreibung und Beauftragung (VOL) zu beachten? Wo können hier die Fallstricke liegen und was bedeutet dies unter Umständen für die Verwaltungsleitung / Landrat? Meines Erachtens verfügen wir über einen elektrischen Betriebsteil, der die Bestellung einer solchen Person dringend erforderlich macht. Folgende Anlagentele sind vorhanden:
- zwei Mittelspannungsschaltanlagen 20kV, die jedoch vom Netzbetreiber gewartet werden.
- ein Generator 350 kVA zur Versorgung sicherheitsrelevanter Anlagenteile (Beleuchtung, BMZ, FW-Aufzug)