Ich habe eine Frage zu den Begrifflichkeiten Verantwortliche Elektrofachkraft, Anlagenverantwortlicher und Anlagenbetreiber. Bei uns ist es aktuell so, dass es einen Anlagenverantwortlichen für den Elektrosektor gibt, der auch gleichzeitig die verantwortliche Elektrofachkraft ist. Nun soll ein wenig umstrukturiert werden, so dass die Elektrofachkraft eine Hierarchieebene nach oben wandert. Die Elektromeister waren bisher Anlagenverantwortliche und sollen dann zu Teilanlagenbetreibern werden. Uns ist nun nicht wirklich klar, ob das Vor- oder Nachteile hat. Ebenso ist nicht klar, welche Verantwortungen wir nun genau tragen bzw. was der Unternehmer überhaupt delegieren kann. So gesehen können wir ja keine finanziellen Entscheidungen treffen und haben ggf. bei vielen Problemen oder Missständen keine Möglichkeit, etwas zu verändern.
C. W., Niedersachsen