Bezüglich des Beitrags »Elektrofachkraft als Angestellter im öffentlichen Dienst« in »de« 15-16.2015, Seite 17–18 ergeben sich für mich zusätzliche Fragen, da bei mir die berufliche Situation ähnlich gelagert ist:
- Ich bin bei unserer Stadtverwaltung als Arbeiter am Bauhof beschäftigt. In meiner Funktionsbezeichnung der Stellenbeschreibung steht »Elektromeister/Bauhofarbeiter«. In meiner Tätigkeitbeschreibung bin ich u.a. für die Durchführung aller Prüfungen an Geräten und Anlagen verantwortlich. Allerdings wurde ich nie zur Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bestellt. Dies sollte doch schriftlich erfolgen, oder?
- Außerdem organisiere ich die Arbeit für zwei Gesellen komplett mit. Allerdings haben wir zu dritt mit Reparatur- und Neuinstallationsarbeiten sowie für Aufbauten diverser Veranstaltungen so viel zu tun, dass wir kaum zum Prüfen nach DGUV V3 (DIN VDE0105-100, DIN VDE 0100-700) kommen. Für BMA, Notlichtanlagen, Blitzschutz haben wir Wartungsverträge. Wie stehe ich hier als Elektrotechnikermeister in der Verantwortung?
- Meiner Ansicht nach liegt die Verantwortung ja in erster Linie beim Geschäftsführer. Allerdings hat ja dieser kein Fachwissen. Besteht nun für mich die Hinweispflicht, dass der Arbeitgeber eine VEFK zu ernennen hat?