Ein Gewerbebetrieb wird um eine Hinterhausbebauung zu Wohnzwecken erweitert. Die Gebäude stehen ca. 5 m getrennt voneinander. Die ZHV für Betrieb und Wohnhaus befindet sich im Gewerbebetrieb. Die Netzform des einspeisenden Netzes ist TN-C. Die Hauptleitung zum Wohnhaus ist dementsprechend fünfadrig (TN-S) als NYY-J ausgeführt. Es gibt keinen äußeren Blitzschutz.
Nun die Frage: Sollte oder muss es eine zusätzliche Verbindung zwischen den Gebäudeerdern geben, also die Verbindung der beiden Haupterdungsschienen (HES) von Gewerbe- und Wohngebäude? Wenn ja, welcher Querschnitt ist zu wählen und als was ist das technisch dann zu betrachten (PE, Potentialausgleich, zusätzlicher Potentialausgleich, Funktionserdung)?
J. B-B., Nordrhein-Westfalen