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Praxisfrage

Vergleich zweier Blitzschutzkonzepte

Bei einer Diskussion zum Thema Blitzschutz wurden zwei zueinander unterschiedliche Konzepte vorgestellt. Beide Experten behaupteten, dass ihr Konzept das bessere sei. Für den nicht versierten Betrachter bleibt allerdings unklar, welches der beiden Konzepte die bessere Schutzmöglichkeit bietet. Das Konzept 1 ist eine typische Blitzschutzanlage mit einer Fangeinrichtung auf dem Dach, bestehend aus einem Maschensystem und zusätzlichen isolierten Fangstangen, die mit den Ableitern an der Fassade verbunden sind. Als Vorteil wird hierbei angesehen, dass der Blitzstrom aus dem Gebäude und den Dachaufbauten ferngehalten und außerhalb des Gebäudes über die Ableiter und die Erdungsanlage ins Erdreich geführt wird. Als Nachteil soll entgegenzuhalten sein, dass die »wenigen« Ableiter einen relativ hohen Blitzstrom führen und somit höhere Magnetfelder erzeugen. Diese induzieren in nahegelegene Leitungsanlagen – z. B. Fassadenbeleuchtung oder elektrisch betriebene Jalousien – Überspannungen. Das Konzept 2 nutzt dieselben Fangeinrichtungen und Ableiter. Da das Gebäude in Stahlbetonbauweise ausgeführt ist, bei dem die Bewehrungsmatten miteinander verbunden sind, wird die äußere Blitzschutzanlage zusätzlich mit der Bewehrung verbunden. Als Vorteil wird hierbei angesehen, dass die Blitzströme dann weit verzweigt aufgeteilt werden und so keine nennenswerten Überspannungen in nahegelegene Leitungsanlagen induziert werden. Als Nachteil soll entgegenzuhalten sein, dass die Blitzströme durch das Gebäude geführt werden. Hierbei entsteht das Risiko, dass in Leitungsanlagen innerhalb des Gebäudes grundsätzlich Überspannungen induziert werden können. Werden im zweiten Konzept nicht zwei unterschiedliche Blitzschutzkonzepte vermischt, so dass in der Summe die Schutzwirkung hier schlechter als im ersten Konzept ist? Ist das zweite Konzept überhaupt noch konform zu EN 62305-3? M. L., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 14.08.2019
Markus Wienziers
Markus Wienziers

DEHNacademy, Dehn + Söhne, Neumarkt

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