Nach Sichtung der Datenblätter verschiedener Hersteller ist die Sonder-Gummiaderleitung NSGAFÖU 1,8 / 3 kV für die Verlegung in Elektro-Installationsrohren auf, in und unter Putz sowie in geschlossenen Elektro-Installationskanälen zugelassen. Der Hersteller von Netzersatzanlagen, der eine seiner Anlagen auch vor Ort aufgestellt und installiert hat, verlegte für den Anschluss des Niederspannungs-Generators die NSGAFÖU-Leitung auf Kabelleitern und befestigte die Gummiaderleitung mittels Bügelschellen. Zudem wurde das Gesamtsystem nach TPrüfVO NRW abgenommen. Eine Beanstandung der gewählten Verlegeart gab es nicht.
- Besteht hier ein Handlungsbedarf?
- Muss die Kabelleiter mit einem zusätzlichen mechanischen Schutz geschlossen werden?
- Ist die geschlossene Verlegung auch in einem Doppelboden zu berücksichtigen?
- Wäre gegebenenfalls eine offene Verlegung außerhalb des Handbereichs möglich?
- Bestehen eventuell Ausnahmen für »Elektrische Betriebsräume« (Bezug nehmend auf den Aufstellraum der Netzersatzanlage)?
P. S., Nordrhein-Westfalen