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Praxisfrage

Verwendung von J-Y(St)Y für 24-V-Antriebe

Eine gängige Praxis im MSR-Sektor stellt die Verwendung von J-Y(St) 2 x 2 x 0,8 oder 4 x 2 x 0,8 für Ventilantriebe oder Volumenstromregler mit Betrieb an 24 V AC dar. Die benötigten Leistungen liegen dabei je nach Gerät bei ca. 5 … 6  VA, in seltenen Fällen bei 20  VA. Der Anschluss eines Schutzleiters ist nicht erforderlich und meistens auch nicht möglich, da die Geräte mit einem angespritzten Kabel ausgestattet sind (meistens Schutzklasse III).

  1. Ist die Verwendung eines J-Y(St)Y als Kabel für 24 -V-Aktorik zulässig? Die Hersteller geben das Kabel nur als Steuer- und Signalkabel an. Hier ein Beispieltext von Helukabel: »Diese Leitungen sind für Sprechstellen- und Nebenstellenbau, Signal- und Messdatenübertragung geeignet. Installationskabel sind für Starkstrom-Installationszwecke und für Erdverlegung nicht zugelassen.«
  2.  In den Normen und auf den Herstellerseiten sind keine Angaben zur Strombelastbarkeit dieses Kabeltyps zu finden. Gibt es irgendwo Angaben hierzu?
  3. Welche Sicherung darf für den Kurzschlussschutz bei 24  V  AC maximal gewählt werden? Die Leitung begrenzt den Kurzschlussstrom bei 24  V extrem. Bei 40  m Leitungslänge wäre der Kurzschlussstrom knapp unter 10 A – viel zu gering bei den häufig verwendeten 6 A Sicherungen. Dieser Kurzschlussstrom könnte bei einem in der Praxis häufig verwendeten 250 VA Transformator ca. 6  min fließen, ohne dass eine Abschaltung erfolgt. Welche Normen kommen hier zum Tragen?
  4.  Die Gerätehersteller geben oft für die Endgeräte Spannungstoleranzen von ± 20 % an. Reicht es, diese einzuhalten oder gelten die Grenzwerte für Spannungsfall auch bei 24-V-Antrieben?
R. K., Hamburg

Expertenantwort vom 28.06.2013
Autorenbild
Karsten Callondann

Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

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