Es geht um eine sanierte Wohnung, Baujahr ca. 1950, mit innenliegendem Bad. Hier wurde ein elektrischer Lüfter eingebaut. Der Schornsteinfeger erhebt nun die Forderung, dass dieser Lüfter abgeschaltet werden muss, wenn die sich in der Küche befindliche Heizungstherme in Betrieb ist. Hier scheinen sich diverse Richtlinien, DIN-Vorgaben und Bestimmungen zu widersprechen. So sind meiner Meinung nach gemäß Bauaufsichtlicher Richtlinie § 48, Abs. 4, Satz 2, der LBO NRW fensterlose Räume zu belüften bzw. zu entlüften. Laut Schornsteinfeger ist dieser Lüfter, sofern nach DIN 18017-3 elektrisch betrieben, aber nach der TRGI abzuschalten. Wie ist hier denn nun zu verfahren?
N. K., Nordrhein-Westfalen