Bisher war es üblich, eine Vorsicherung vor einer Gruppen-RCD einzubauen, um die RCD nicht zu überlasten. Ist dies mit der Normenforderung, dass nur noch sechs LS-Schalter an einer dreipoligen RCD angeschlossen werden dürfen, noch zeitgemäß? Diese ganzen Vorsicherungen würden ja auch einen nicht unerheblichen Platzverbrauch bedeuten. Wenn bei einer 40-A-RCD jeder Außenleiter mit maximal 2 · 16 A = 32 A belastet werden kann, welchen Sinn hat dann noch die Vorsicherung, wenn der RCD schaltungstechnisch nicht überlastet werden kann? Selbst im Kurzschlussfall würde ja der 16-A-LS-Schalter auslösen. Meine Frage bezieht sich nur auf die Situation, wenn die vom RCD versorgten Stromkreise den Nennstrom des RCD nicht übersteigen können und sich im selben Schrank (üblicherweise auf der selben Hutschiene) befinden, also auch keine externe Kabelverlegung zwischen RCD und LS-Schaltern vorhanden ist.
M. R., Nordrhein-Westfalen