Wir sind Hersteller von Notbeleuchtungsanlagen für Windenergieanlagen (WEA). Diese Systeme bestehen aus der Stromversorgungseinheit mit Sekundärbatterien, den Leitungen und den Leuchten. Bei der Überprüfung des normativen Umfelds für diese Produkte haben sich Fragen ergeben. Wir konzentrieren uns auf folgende Normen:
- EN 50172:2004; Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- EN 50171:2021; Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme
- Sicherheitsanforderungen gemäß EN IEC 61439-1:2021 und EN IEC 62485-2:2018
Der Abs. 6.6.11 aus DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2022-10 lautet wie folgt: »Wenn ein USV-System verwendet wird, um die notwendigen Sicherheitseinrichtungen zu speisen, muss es EN 62040-1 und den zusätzlichen Anforderungen dieses Dokumentes entsprechen.« Deshalb werden die beiden folgenden Normen von uns ebenfalls für relevant erachtet:
- DIN EN IEC 62040-1:2020; Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 1: Sicherheitsanforderungen
- DIN EN IEC 62040-3:2020; Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 3: Methoden zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen
Meine Frage: Sind für die Konzeption von Notbeleuchtungsanlagen für WEA DIN EN IEC 62040-1:2020 und DIN EN IEC 62040-3:2020 zwingend zu beachten? Oder ist ein gemäß EN 50171 konzipiertes zentrales Sicherheitsstromversorgungssysteme für die Versorgung von WEA-Notbeleuchtungsanlagen normgerecht?
L. S., Bayern