Wir sind ein Planungsbüro für elektrotechnische Gebäudeausstattung und haben mit großer Aufmerksamkeit Ihren Artikel gelesen »Normgerechte Verlegung von Leerrohren bei TV- und Datendosen« in »de« 1–2/2015. Wie Sie dort richtig ausführten, soll gemäß DIN 18015-1:2013-09 bei Wohneinheiten mit mehr als acht Wohnungen ein Leerrohrnetz als Etagensternnetz ausgeführt werden. Das Bild B.2 dieser Norm ist diesbezüglich aus unserer Sicht eindeutig. Tatsächlich gestaltet sich in der Praxis diese Ausführung als nicht praktikabel. Das Beispielbild B.3 zeigt eine Situation, wo sich der Kommunikationsverteiler der Wohnung direkt in der Wand zum Treppenhaus befindet. In Wohneinheiten mit mehr als acht Wohneinheiten ist diese Situation jedoch eher selten anzutreffen. Tatsächlich befindet sich der Kommunikationsverteiler räumlich in der Regel mehrere Meter von der Treppenhauswand entfernt. Bei Wohnanlagen mit mehr als acht Wohneinheiten handelt es sich oft um Gebäude mit baurechtlich notwendigen Treppenräumen, so dass hier die Musterleitungsanlagenrichtlinie MLAR 2005 beachtet werden muss. Brandschutztechnisch ist daher das Beispielbild B.3 aus unserer Sicht äußerst kritisch. Die Leerrohre zwischen den Etagenabzweigkästen und den Kommunikationsverteilern durchdringen die Treppenhauswände, welche dann in der Regel feuerbeständig sind. Die Verteilerkästen müssten über einen feuerhemmenden Abschluss mit Dichtung verfügen. Auf dieses Thema sind Sie im obigen Artikel leider nicht eingegangen. Beachtet werden muss aus unserer Sicht ebenfalls, dass Leerrohrverbindungen nach DIN maximal zwei Bögen aufweisen dürfen, damit diese noch funktionsfähig sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Leerrohrabzweigungen zu den Wohnungen aus den Etagen-Abzweigkästen nur seitlich herausgeführt werden können, da die senkrechten Aussparungen für die Steige-Leerrohre genutzt werden und massive Leerrohr-Bündel vertikal auf Grund der Stahlbewehrung in der Regel nicht möglich sind. Eine Anordnung der Etagen-Abzweigkästen außerhalb des Treppenhauses ist aus unserer Sicht nicht möglich, da diese zwar zugänglich sein müssen, jedoch nicht für fremde Mieter. Aus den vorgenannten Gründen planen wir bisher immer Elektro-Steigeschächte mit Leerrohren außerhalb des Treppenhauses, innerhalb der Wohnungen. Die Leerrohre verlaufen hier sternförmig vom Kellergeschoss ohne Etagen-Abzweigkästen in Abweichung zur DIN 18015. In der Regel kommt man dabei mit zwei Bögen aus. Sollten Ihnen praxisgerechte Lösungen für die vorgenannten Probleme bekannt sein, wären wir an einer Antwort sehr interessiert. U.G., Bayern
Praxislösungen zur Leerrohrverlegung
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