Wer darf offiziell elektrische Anlagen, Arbeitsmittel und Maschinen prüfen? Hallo, ich habe leider keine Antwort auf meine Frage in den bisherigen Themen gefunden. Ich wünsche mir eine klare Aussage, wer offiziell richtig und rechtlich elektrische Anlagen, Arbeitsmittel und Maschinen (nach den DIN VDE Normen 0100-600, 0105-100, 0701-0702 und 0113-1) prüfen darf? Es stellt sich mir nicht die Frage wer befähigter Prüfer ist und wer nicht. Ein bisschen Normenkenntnis und einschlägige Literatur geben genügend Aufschlüsse darüber. Aber wer darf denn nun wirklich Prüfen und was muss er dafür alles nachweisen können? Es gibt genügend schwarze Schafe (oder auch Prüfer genannt), die behaupten sie können alles prüfen, aber sind nicht einmal in der Lage ein Prüfprotokoll vernünftig auszufüllen. Hinzu kann ich als Auftraggeber im Falle eines Falles eine Teilschuld bekommen, weil ich die falsche Person beauftragt habe. Wie sieht es denn aus mit der Eintragung im Installateurverzeichnis und alledem was dazu gehört? Oder muss es sogar ein Innungsfachbetrieb sein? Meiner Meinung nach, darf nur jemand eine Prüfung ausführen, der ein offiziellen Elektrohandwerksbetrieb führt und dies auch mit der nachweisen kann. Ein bisschen nachlässig von einigen Versorgern finde ich es nur, das diese Zulassung nicht in regelmäßigen Abständen erneut vorzulegen ist. Manch ein Handwerksbetrieb kann leider immer noch machen was er will. D. P., Hessen
Praxisfrage
Wer darf elektrische Anlagen und Maschinen prüfen?
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Wer darf was prüfen? (1) – Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit
Wer darf was prüfen? (2) – Kompetenz und Qualifikation einer befähigten Person
Elektrische Arbeitsmittel nach TRBS 1201 (1) – Erst- und Wiederholungsprüfung – Arbeits- mittel und überwachungsbedürftige Anlagen
Elektrische Arbeitsmittel nach TRBS 1201 (2) – Prüffristen, Prüfpersonal und Prüfnorm
Qualifikation für Bescheinigung von Anlagenprüfungen
In Elektrotechnik tätige Personen – Neue Norm DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01
Prüfungen durch Azubis
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de” PP17072