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Praxisfrage

Widerstand zwischen Blitzableiter und Potentialausgleich

In einem Haus von 1960 (TN-System) ist die Potentialausgleichsschiene (PAS) über die Hauptwasserleitung geerdet. Das Haus hat auch einen äußeren Blitzschutz mit zwei diagonal gegenüberliegenden Ableitern. Bei einer Niederohmmessung wurde festgestellt, dass zwar im Haus alle Schutzleiter niederohmig mit der PAS verbunden sind, es aber je einen Widerstand von 22 Ω zu den anscheinend separat geerdeten Ableitern der Blitzschutzanlage gibt. Ist es sinnvoll, die Ableiter niederohmig mit der PAS zu verbinden?

J. S., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 17.12.2024
Veiko Raab
Veiko Raab

Dehn SE

DIN VDE 0190, DIN VDE 0100-540, DIN VDE 0100-410, DIN 18014, DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)

Der beschriebene Praxisfall weist nach dem heutigen Stand der Normung zwei Schwachpunkte auf:

  • Verwendung der Wasserleitung als Erder
  • fehlender Potentialausgleich zwischen der Haupterdungsschiene der Verbraucheranlage und dem äußeren Blitzschutz.

Normative und historische Betrachtung

In bestehenden elektrischen Verteilungsnetzen und Verbraucheranlagen dürfen nach dem 30. September 1990 die Wasserrohrnetze nicht mehr als Erder, Erdungsleiter oder Schutzleiter verwendet werden. Seit dem 1.10.1990 müssen in bestehenden elektrischen Verbraucheranlagen die Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme auch ohne eine Erderwirkung der Wasserrohrnetze wirksam sein. Diese Forderung wurde bereits in der VDE 0190 [1] vom Mai 1986 erhoben.

Die VDE 0190 [1] wurde im November 1991 durch die VDE 0100-540 [2] abgelöst und bis heute immer wieder aktualisiert. In der aktuellen Ausgabe der VDE 0100-540 [3] vom Juni 2024 findet sich im Abschnitt 542.2.3 die eindeutige Aussage: »In Deutschland sind Wasser- und Gasrohre als Erder nicht erlaubt.«

Im Rahmen des Schutzpotentialausgleichs entsprechend VDE 0100-410 [4] sind jedoch Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt werden, z. B. Gas-, Wasser- oder Fernwärmesysteme über Schutzpotentialausgleichsleiter mit der Haupterdungsschiene zu verbinden.

Die Vorgaben aus DIN EN 62305 sind eindeutig: Unter dem Gesichtspunkt des Blitzschutzes ist eine einzige, in der baulichen Anlage integrierte Erdungsanlage zu bevorzugen, die für alle Zwecke geeignet ist (z. B. Blitzschutz, Energieversorgung und Telekommunikationsanlagen). Ansonsten können im Falle eines Blitzeinschlages unkontrollierte Überschläge in der Anlage auftreten. Deshalb ist es notwendig die separat geerdeten Blitzschutzableitungen auf möglichst kurzem Weg mit der Potentialausgleichsschiene zu verbinden.

Ableitung möglicher Maßnahmen

Unter Umständen wäre es sinnvoll, eine geeignete Erdungsanlage entsprechend der DIN 18014 [5] nachzurüsten. Die DIN 18014 in der Fassung vom Juni 2023 beschreibt ohne die Beschränkung auf Fundamenterder technologieoffen unterschiedliche Ausführungen von Erdungsanlagen. Damit ist die Norm sowohl für Neubauten als auch für Nachrüstungen von Erdungsanlagen in Bestandsbauten im Rahmen von Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anzuwenden.

Für die Nachrüstung von Erdungsanlagen in Bestandsbauten sind Tiefenerder besonders geeignet. Die Anzahl der dabei einzubringenden Tiefenerder richtet sich nach der Grundfläche des Gebäudefundamentes. Die Mindestanzahl von Tiefenerdern beträgt dabei zwei, bei einer Mindestlänge von jeweils 5 m. Die exakte Vorgehensweise zur Verwendung und zum Einbringen der Stab-/Tiefenerder ist im Abschnitt 6.3 der DIN 18014 [5] beschrieben.

Blitzschutzerder sind mit der Haupt­erdungsschiene des Gebäudes zu verbinden. Diese Forderung ergibt sich aus der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 [6]. Weiterführende Erläuterungen dazu sind in der VDE-Schriftenreihe 35 [7] zu finden. Bei geeigneter Ausführung des vorhandenen Blitzschutz­erders kann dieser auch als Erdungsanlage für das Gebäude verwendet werden. Die Anforderungen dafür sind wiederum der DIN 18014 zu entnehmen und mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen.

Veiko Raab

Literaturangaben
  • [1] DIN VDE 0190:1986-05, Einbeziehen von Gas- und Wasserleitungen in den Hauptpotentialausgleich von elektrischen Anlagen, Technische Regel des DVGW (übergangsweise gültig bis 31.10.1993)
  • [2] DIN VDE 0100 Teil 540:1991-11, Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V  Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter (übergangsweise gültig bis 1.6.2009)
  • [3] DIN VDE 0100-540:2024-06, Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter
  • [4] DIN VDE 0100-410:2018-10,  Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag
  • [5] DIN 18014:2023-06, Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation  
  • [6] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
  • [7] Schmolke, H.; Callondann, K.: ­Potentialausgleich, Erdungsanlage, ­Korrosionsgefährdung, VDE-Schriften­reihe 35, Berlin, Offenbach, VDE, 2024.

PP24139


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