Bei der Umschaltung auf Ersatzstrom im TNC-S-Netz hat der Schaltvorgang allpolig, also 4-polig (L1, L2, L3 und N) zu erfolgen. Leider finden wir aber des öfteren Situationen vor, welche eine Umschaltung im TNC-Netz erfordern würden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hauptanschluss eines Gebäudes im TNC-System ausgeführt ist und intern die jeweiligen Unterverteilungen (z.B. unterschiedliche Stockwerke) ebenfalls im TNC-System angeschlossen sind. Erst in den Unterverteilungen wird der PEN aufgeteilt und so in den einzelnen Stockwerken ein TNC-S -Netz hergestellt. Um den Ersatzstrom für das ganze Gebäude zu gewährleisten, müsste hier die Umschaltung in der Hauptleitung, im TNC-System, erfolgen. Der PEN-Leiter darf meines Wissens nach nicht geschaltet werden. Ist hier das Notstromaggregat ebenfalls als TNC-System (PEN-Leiter) auszuführen und dann 3-polig zu schalten? Durch den geerdeten Sternpunkt kann es eigentlich zu keiner Potentialverschiebung am späteren N-Leiter in den Unterverteilungen kommen und der Personenschutz der Unterverteilungen würde, wie vorher auch, seinen Dienst verrichten. Wäre hier eine Notstromversorgung über PV-Anlage, Speicher, Wechselrichter und Backup-System genauso zu betrachten? Darf, bzw. kann das Netz des Wechselrichters ebenfalls als TNC mit PEN ausgeführt werden und dann ebenfalls 3-polig geschaltet werden?
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