Es geht um eine Anlage, in der der ein Wechselstromzähler wegen nicht bezahlter Rechnung ausgebaut wurde. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus älterer Bauart, das aber bereits in den 80er Jahren mit einem Zählerschrank ausgestattet wurde. Zu dieser Zeit wurde jedoch noch keine Schalteinrichtung vor dem Zähler angeordnet, sondern nur ein Klemmstein im kleinen Anschlussraum. Der N-Leiter wurde von diesem Klemmstein zum Zähler und von dort weiter in die Anlage geführt. So wurde es seinerzeit praktiziert und auch viele Jahre akzeptiert. Ist es richtig, dass bei der Wiederinbetriebsetzung mit Einbau eines Wechselstromzählers nach der neuen Zählernorm VDE-AR-N 4101 ausgeführt werden muss? Der Netzbetreiber fordert hier ja nun ein Wiederinbetriebnahmeformular. Da für eine derartige Änderung ein extrem hoher Aufwand finanzieller Art auf den Vermieter zukommen würde, wäre es diesem nur schwer zu vermitteln, dass er seine Anlage erneuern muss – die an sich in Ordnung ist. Gibt es da irgendwelche grundsätzliche Normen oder Richtlinien, auf die man zurückgreifen kann, um gegenüber dem Kunden argumentieren zu können? Oder liegt hier etwa nicht einfach nur Willkür des Netzbetreibers vor? Mir sind auch bislang keine anderen Netzbetreiber mit einer solchen Argumentation bekannt, auch beim BDEW wurde ich nicht fündig. H. K., Niedersachsen
Abgemeldete Zähleranlage reaktivieren
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