Ein Kunde möchte von mir den neuen Zählerschrank im Heizungsraum mit Öltanklager installiert bekommen. Da es sich um ein privates Wohnhaus handelt, gehe ich von einer Heizleistung von weniger als 50 kW aus. In der VDE-AR-N 4100:2019-04 gibt es einen Ausschluss, was die Installation von Zählerschränken in feuer- oder explosionsgefährdeten und hochwassergefährdeten Bereichen betrifft. Da das gängige Heizöl meines Erachtens nach nicht als besonders feuer- und explosionsgefährdet eingestuft wird, und die Raumtemperatur kaum 30 °C überschreiten dürfte, stellt sich mir nun die Frage, ob es zulässig ist, den Zählerschrank in einem Heizungsraum mit Öltanklager zu installieren? Der Netzbetreiber in diesem Gebiet ist »Westnetz«.
M. R., Nordrhein-Westfalen