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Praxisfrage

Streit um sicherheitsrelevante Vorkehrungen

Zahlungsverweigerung des Kunden gerechtfertigt, um Kosten für sicherheitsrelevante Vorkehrungen zu sparen?

Ich wurde damit beauftragt, eine Stromzuleitung für die geplante Montage von Raffstores an einer Fensterfront im 1. Stockwerk zu installieren. Leider stellte sich erst nach Auftragsbeginn heraus, dass sich die meisten Fenster aufgrund nicht verschiebbaren Möbiliars nur unzureichend öffnen lassen, so dass eine Montage "von Innen" nur mit erheblichen Sicherheitsmängeln möglich war. Aufgrund der Dringlichkeit und eines bevorstehenden Urlaubs (der die rechtzeitige Ausführung bis zum Montagetermin der Raffstores unmöglich gemacht hätte) und um den neuen Auftraggeber (von dem regelmäßige Folgeaufträge zu erwarten waren) nicht zu verlieren, habe ich den Auftrag dennoch unter halsbrecherischen Arbeitsbedingungen auf bereits "angebrochenen" innenliegenden Fensterbänken stehend ausgeführt, da aufgrund der unzureichend zu öffnenden Fenster kaum Platz war, eine Bockleiter aufstellen zu können.

Wie sich später heraus stellte, war die mit dem Auftraggeber vor Ort besprochene Arbeitsausführung anschließend jedoch nicht geeignet, um die Raffstores montieren zu können, so dass die mit der Raffstore-Montage beauftragte Firma meine Installation wieder abgerissen hat und der Auftraggeber Nachbesserung von mir forderte. Aufgrund der nun veränderten Bedingungen (bereits montierte Raffstores mit halb herunter hängenden Lamellen-Rollos, die mir keinen Platz mehr lassen, um von Innen heraus arbeiten zu können), habe ich die Einrüstung der Fensterfront empfohlen, woraufhin der Auftraggeber mich auslachte und meinte, das sei im 1. Stock und würde ja wohl von der Leiter aus gehen.

Beiliegend erhalten Sie ein Foto von den Montagebedingungen. Dieses wurde auf einem kleinen Dachvorsprung stehend, den ich aus dem Fenster kletternd erreichen konnte, aufgenommen. Eine Absturzsicherung war hier selbstverständlich auch nicht vorhanden. Oberhalb der Fenster ist ein Betonsturz zu sehen.

Zwischen Betonsturz und Fenster ist ein Hohlraum, in dem die Raffstores montiert wurden und auch die Elektrik installiert werden sollte, obwohl dort nach Montage der Raffstores kein ausreichender Platz mehr zur Verfügung steht. Zudem musste ich zwischen den senkrechten Betonpfeilern im oberen Hohlraum Löcher bohren, um das Kabel entlang der Fensterfront durchziehen zu können, was bei Fenstern, die sich nicht vollständig öffnen lassen, eine mehr als halsbrecherische Aktion war. Würde ich eine Leiter an die Fenster lehnen, besteht die Gefahr, dass die Fensterscheibe bricht. Würde ich die Leiter oberhalb des Betonsturzes anlehnen, kann ich nicht mehr im Hohlraum zwischen Betonsturz und Fensterfront arbeiten. Eine Montage auf der Unterseite des Betonsturzes ist nicht möglich, da die per Stecker angeschlossenen Raffstores dann nicht mehr ganz hoch fahren könnten. Davon abgesehen bliebe auch dort die Frage nach der Erreichbarkeit von einer Anlegeleiter aus.

Zudem halte ich das am Boden zu sehende Gartenland mit unbefestigtem Erdboden für keine geeignete Aufstellfläche für eine lange Anlegeleiter. Auch bei dem im Bild zu sehenden Glasdach einer Tiefgarage wäre ohne Sicherungsnetz das Risiko hoch, dass ein Werkzeug oder eine Bohrmaschine herunter fällt, durch das Glasdach kracht und darunter parkende Autos beschädigen oder gar Personen verletzen könnte.

Auch eine Hubarbeitsbühne wäre wirtschaftlich nicht wirklich möglich, da diese mit einem riesigen Kran in den Innenhof, zu dem es keine Verbindung zur Straße gibt, gehoben werden müsste. Bei meinem Vorschlag, die Verkabelung im Innenraum in Kabelkanal vorzunehmen und dann bei jedem Fenster durch die Fensterrahmen nach Außen zu bohren, ist der Mieter der gewerblich vermieteten Räumlichkeiten "an die Decke gegangen" und hat mich beschimpft, dass die Räume gerade erst renoviert worden seien und dies absolut keine Option sei! Der Auftraggeber verweigert nun die Bezahlung der Rechnung, da ich den Auftrag nicht vertragsgemäß erfüllt hätte. Mir ist die vertragsgemäße Erfüllung aber nur möglich, wenn die Fensterfront eingerüstet würde, was der Auftraggeber hingegen für völlig überzogen hält.

Schließlich konnten die Raffstores ja auch montiert werden. Doch nur, weil andere Firmen auf Sicherheit keinen Wert legen, werde ich nicht mein Leben riskieren. Zudem haben sich nach Montage der Raffstores die Montagebedingungen nochmals erschwert, da ja nun die halb herunter hängenden Lamellen sowie die Aufhängeschienen der Raffstores im Weg sind Ich bitte nun um eine - möglichst schriftliche - Stellungnahme von Ihnen, wie Sie den Sachverhalt betrachten und ob der Kunde berechtigt ist, die Zahlung zu verweigern, obwohl er mir die zufriedenstellende Fertigstellung des Auftrags aus rein wirtschaftlichen Gründen (Geld sparen für die Einrüstung der Fensterfront / keine Akzeptanz von innenliegenden Kabelkanälen) nicht ermöglicht und sich anscheinend lieber eine Firma sucht, die es mit Arbeitssicherheit wohl nicht so genau nimmt?

M. R., Nordrhein-Westfalen
PP20002

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