Wir sanieren in einer kleinen Klinik einen Teilbereich der elektrischen Anlage. Es handelt sich hier um einen Sterilisationsbereich, welcher aufgeteilt ist in drei Räume und einen angrenzenden Dokumentationsraum. In diesen Räumen werden Edelstahl-Wandverkleidungen, in 2,5 mm Stärke ringsum bis auf eine Höhe von 99 cm montiert. Zum größten Teil werden in diese Wände auch Steckdosen, Geräte- und Netzwerkanschlüsse eingebaut. Nun besteht meiner Meinung nach die Notwendigkeit, diese Wandverkleidungen in den örtlichen Schutzpotentialausgleich einzubeziehen. Wir können ja nicht ausschließen, dass über die Trockenbauwände oder Stahl-Zargen sowie den darauf montierten und in Verbindung stehenden Wandverkleidungen eine fremde leitfähige Verbindung in einen jeweiligen anderen Raum auftreten könnte. Wie beurteilen Sie meinen Einwand?
D. W., Nordrhein-Westfalen