Ich habe eine zusätzliche Frage zum Beitrag unter dem Link: https://www.elektro.net/praxisprobleme/hv-pruefplatz-mit-dc-bis-1000v-fehlerschutz/ Wir befassen uns aktuell ebenfalls mit einer ähnlichen Thematik. Ich gehe zunächst kurz auf Ihre Asssagen ein: »[...] Ggf. wäre auch bei einem ersten Fehler eine Meldung ausreichend, wenn eine Elektrofachkraft diesen ersten Fehler schnellstmöglich beseitigt oder wenn gewährleistet werden kann, dass ein zweiter Fehler durch eine Schutzeinrichtung, z. B. durch Sicherungen, innerhalb der [...] vorgegebenen Zeiten abgeschaltet wird.« Muss nicht bei einem zweiten Fehler generell innerhalb vorgegebener Zeiten abgeschaltet werden – unabhängig ob eine Elektrofachkraft den Fehler schnellstmöglich beseitigt? Sie schreiben oben jedoch »ODER«. Muss es daher nicht vielmehr »UND« heißen? Dies würde sich auch mit Absatz 5.2.2/5.2.3 der VDE-Schriftreihe Normen 114 »Schutztechnik mit Isolationsüberwachung« decken. Ergänzende Fragen: Eine eingebaute Isolationsüberwachung schaltet die Spannung direkt beim ersten Fehler ab. Die Erkennung des Isolationsfehlers durch die Isolationsüberwachung erfolgt zeitverzögert (abhängig von der Isolationsüberwachung) – in der Regel mehrere Sekunden.
- -Muss nun für das Auftreten des zweiten Fehlers trotzdem eine in vorgegebener Zeit auslösende Sicherung integriert werden?
- -Muss die Abschaltung beim zweiten Fehler zwingend über eine Sicherung (LS-Schalter/Schmelzsicherung) erfolgen?
- -Würde hierfür z.B. ein DC-Netzteil mit ausgangsseitiger Strombegrenzung genügen?