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Praxisfrage

Messverfahren für ESD-ableitfähige Böden

Ich beziehe mich auf eine Aussage im Beitrag »Prüfung ESD-ableitfähiger Böden?« in »de« 1-2.2017. Dort wird beschrieben, dass in Ex-Bereichen die Fußbodenmessung mit einer Dreipunktsonde nach DIN EN 1081 erfolgen soll und dass darauf zu achten ist, dass die Gummifüße ausreichend feucht zu halten sind(!). Diese Aussage ist falsch! Die Sondenfläche und der Fußboden müssen in trockenem Zustand sein. Feuchte Kontaktflächen führen zu Fehlmessungen, die bessere Werte liefern, als der Boden tatsächlich im trockenen Zustand erfüllt. Somit kann ein gefährlicher Mangel vorliegen, der nicht erkannt wird. Die konkreten Anforderungen an Fußböden in Ex-Bereichen sind in der Technischen Regel TRGS 727 (»Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen«) beschrieben. Dort steht, dass der Fußboden in trockenem Zustand zu messen ist. Ich bin Mitglied im Arbeitsausschuss Elektrostatik des ProcessNat / DECHEMA, der redaktionell diese TRGS verantwortet. Leider haben wir bei der letzten Überarbeitung nicht konkretisiert, dass sich diese Aussage auch auf die Sondenflächen bezieht. Wir haben daher in unsere gestrigen Sitzung bei der BG RCI in Heidelberg Ihren Artikel besprochen und festgelegt, dass wir die Aussage, dass nur mit trockenen Flächen gemessen werden darf zunächst als Punkt in das FAQ-Merkblatt T 051 (Elektrostatik: Antworten auf häufig gestellte Fragen) der BG RCI aufnehmen. Bei der nächsten Überarbeitung wir der Punkt vermutlich in der TRGS 727 konkretisiert. Die Methode des »feuchten Messens« hält sich leider hartnäckig, wird aber seit Außerkrafttreten der DIN 51 953 im Jahr 1999 nicht mehr angewandt. Das Befeuchten der Kontaktfläche diente damals lediglich der Verbesserung des Kontaktes der Sonde zu rauen Böden, da damals noch keine Leitelastomere verfügbar waren. Gem. aktueller Normen werden raue Böden ausschließlich mit Leitelastomer-Sonden gemessen. Das Befeuchten führte zu Fehlmessungen, da die Feuchtigkeit über Kapillare in die Bodenschicht eindrang und Leitfähigkeiten herstellte, die im getrockneten Zustand nicht mehr vorhanden waren. Daher kann es zu dem von mit genannten »gefährlichen Mangel« kommen, wenn nämlich der Boden vermeintlich »gut gemessen« wurde, die Personenerdung aber in der Praxis nicht gewährleistet ist. Eine Aufladung der Person, die zu einer zündfähigen Entladung zum nächsten Erdpotential hin führen kann, könnte die Folge sein. Ich empfehle Ihnen daher eine Berichtigung. K.M.,Hessen

Expertenantwort vom 07.05.2018
Autorenbild
Michael Lochthofen

Fachdozent für Elektrotechnik, VdS-anerkannter Sachkundiger im Bereich von EMV und Blitzschutz, Mebedo GmbH Koblenz

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