Die gesamte Hausinstallation aus dem Jahr 1968 ist als TN-S-Netz mit RCD 30mA ausgeführt. Die Leuchtenzuleitungen sind ab Abzweigdose in den jeweiligen Räumen aber nur zweiadrig ausgeführt: 1. Besteht eine Nachrüstpflicht auf dreiadrig mit Schutzleiter oder gilt hier Bestandsschutz? 2. Dürfen überhaupt Leuchten der Schutzklasse 1 angeschlossen werden? 3. Muss ein Mieter ggf. schriftlich verpflichtet werden, nur Leuchten der Schutzklasse 2 anzubringen? Vielen Dank im Voraus für eine entsprechende Rückmeldung. H. K., Niedersachsen
Praxisfrage
Zweiadrige Leuchtenzuleitungen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Zweiadrige Leuchtenzuleitungen in Decken
Bestandsschutz bei Teilsanierung – zweiadrige Leitungen
Zweiadrige Leuchtenauslässe in Räumen mit Badewanne oder Duschen
Klassische Nullung – Bestandsschutz
Schutzklasse-I-Leuchten bei klassischer Nullung
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
pp12291
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Zweiadrige Leuchtenzuleitungen in Decken
Bestandsschutz bei Teilsanierung – zweiadrige Leitungen
Zweiadrige Leuchtenauslässe in Räumen mit Badewanne oder Duschen
Klassische Nullung – Bestandsschutz
Schutzklasse-I-Leuchten bei klassischer Nullung
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
pp12291