Am 29.6.2023, wurde die »Maschinenverordnung (EU) 2023/1230« im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Maschinenhersteller und -Maschinenbetreiber haben 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen.
Soll das Ziel der Bundesregierung von einer Million Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen bis 2022 erreicht werden, gehört dazu auch eine sehr gute Ladeinfrastruktur. Dieser Bedarf kann nicht allein mit Ladestationen im öffentlichen Raum erreicht werden. Viele potenzielle Besitzer von E-Fahrzeugen wünschen sich zudem ein Laden der Batterien über Nacht im eigenen Zuhause. Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 widmet sich daher der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze in Gebäuden.
Dieser Teil der Normenreihe DIN EN IEC 62820-3-1 (VDE 0830-91-3-1): 2019-01 behandelt die Planung, Installation, Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung von Gebäude-Sprechanlagen. Alle beteiligten Personen, wie z.B. die Errichter der Anlage, beratende Ingenieure und Anlagenbetreiber sollen bei der Planung unterstützt werden. Die Berücksichtigung dieser Norm ist dabei eine Hilfe.