Sonderregelungen für Zeitarbeit
Kollegiale Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise
Die Zusammenarbeit von Branchenkollegen wird in der Corona-Krise durch neue Regelungen zur vereinfachten kollegialen Arbeitnehmerüberlassung erleichtert. Trotzdem ist es erforderlich, genauer zu prüfen, ob es sich bei der kollegialen Hilfe um eine Arbeitnehmerüberlassung oder einen Werkvertrag handelt.
Fachartikel -
08.06.2020