Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B ist Vertragsgrundlage für die meisten Projektumsetzungen. Dabei ist darauf zu achten, dass die VOB/B als Ganzes und in vollem Umfang gilt. Dies gilt nicht nur für das Leistungsverzeichnis (LV), sondern auch für die Vertragsbedingungen, die mit der Zusendung der Ausschreibung (LV) mitgeschickt werden. Hier können neben Detailinformationen für die Umsetzung des Bauprojektes auch »Stolpersteine« enthalten sein.
Die Pflicht zur Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Arbeitsmittel resultiert aus den Vorgaben unterschiedlicher Regelsetzer. Im Hinblick auf eine rechtssichere Dokumentation der Prüfungen muss vor allem den gesetzlichen Grundlagen Rechnung getragen werden.