Aufzüge in öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen über einen Zwei-Sinne-Notruf verfügen. Doch vielen Installateuren und Elektrikern ist nicht bewusst, dass das Fehlen einer visuellen Notruflösung Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen benachteiligt. Dieser Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit kann für die Errichter zu teuren Schadensersatzansprüchen führen.
Es gibt kein größeres Thema im Bereich Aufzugskommunikation als das bevorstehende Ende der 3G-Netze. Das IP-Gateway für Aufzüge »Easygate IP« des tschechischen Anbieters 2N will dieses Problem lösen.
Von vielen unbemerkt ist zum Jahresende eine fünfjährige Übergangsfrist für Notrufsysteme in Aufzügen abgelaufen. Seit dem 1. Januar 2021 müssen nun alle Aufzüge in Deutschland, in denen Personen mitfahren können, über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen. Aufzügen mit veralteten Systemen droht jetzt eine Stilllegung – und den Betreibern ein Bußgeld.
Im vergangenen Jahr wurden neue Bestimmungen für den Aufzugnotruf mit der novellierten Fassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verabschiedet.