Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) verschickt ab November Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis an seine Mitgliedsunternehmen. Künftig sollen Arbeitgeber die Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten zur Unfallversicherung auf digitalem Wege versenden. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist das 5. SGB IV-Änderungsgesetz, das der Deutsche Bundestag Ende 2014 verabschiedet hat.
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat am 3. Dezember in Dortmund den Haushaltsplan für das Jahr 2015 beschlossen. Erstmals seit der Fusion mehrerer Berufsgenossenschaften zur BG ETEM im Jahr 2010 wird es eine Senkung des Haushaltsansatzes geben. Der Ansatz sinkt von 1,387 auf 1,373 Milliarden Euro.