Zwischenzeitlich sollte auch jeder Handwerksbetrieb die Datenschutzgrundverordnung kennen. Die DSGVO des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union markiert eine Zäsur u. a. bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Welche Risiken gibt es gerade im IT-getriebenen Elektrohandwerk? Das kann etwa die Speicherung bzw. den Umgang von Kundendaten, sensible Mitarbeiterdaten (auch Mitarbeitersuche) oder die eigene Website betreffen.
Zum Schutz der Privatsphäre bei der Videoüberwachung kann intelligente Videoanalyse eingesetzt werden. Mit ihr werden sensible Bereiche verpixelt, um so rechtliche Rahmenbedingungen und den Datenschutz einzuhalten.
Im ersten Teil haben wir beschrieben, welche »Kniffe« es schon ab der Bewerbungsphase eines möglichen neuen Mitarbeiters zu beachten gibt. In diesem zweiten und abschließenden Teil geht die Autorin auf den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung ein.
Ab heute dem 25. Mai 2018 sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Wie die meisten Akteure und Entscheider inzwischen wissen, ist die DSGVO ein von der Europäischen Union verabschiedetes umfassendes Datenschutzgesetz.