CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung
Kabel nach Bauproduktenverordnung
Am 1. Juli 2017 endet die Übergangsfrist für die Umsetzung der europaweit harmonisierten Norm hEN 50575. Nach diesem Zeitpunkt dürfen Kabel und Leitungen in der Europäischen Union nur mit CE-Kennzeichnung sowie einer Leistungserklärung in den Verkehr gebracht werden.
Fachartikel -
16.05.2017