Seit dem Ende der Übergangsfrist am 27.4.2019 ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 verbindlich anzuwenden. Gegenüber der Vorgängerversion VDE-AR-N 4105:2011-08 beinhaltet die aktuelle Anwendungsregel eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105: 2018-11 unter dem Titel »Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz«. Sie legt die wesentlichen Gesichtspunkte fest, die beim Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern zu beachten sind. Die hier aufgeführten technischen Anforderungen gehen über den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4100 hinaus.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE hat eine Neufassung der VDE-Anwendunsgregel 4105 »Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz« beschlossen. Einsprüche können noch bis zum 23. August 2017 eingereicht werden. Einsprüche aus dem Elektrohandwerk werden vom VDE/FNN gesammelt entgegen genommen.