Selbstbestimmt handeln in der Personen- und Vermögenssorge
Vorsorgevollmacht bei Unfall oder Krankheit
Eine Vorsorgevollmacht, nicht zu verwechseln mit einer Patientenverfügung, verbinden viele Menschen mit dem Alter. Sie ist jedoch für jeden ab 18 Jahren sinnvoll. Und etwa im Krankheitsfall oder einem Unfall, wenn ein Inhaber eines Handwerksbetriebs dies selbst nicht mehr kann, muss ggf. jemand anderer entscheiden und handeln.
Fachartikel -
13.02.2023