F-Gase kommen als fluorierte Kältemittel in den allermeisten Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz. Aufgrund ihrer Treibhauswirksamkeit kontrolliert und reguliert die europäische F-Gase-Verordnung deren Verwendung. Die seit 2015 gültige Verordnung wurde jetzt novelliert und ist am 11.3.2024 in Kraft getreten. Hierdurch ändern sich viele Vorgaben für Planer, Anlagenbauer und Betreiber der Anlagen – sowohl in Bezug auf Wartung und Service im Bestand als auch hinsichtlich der Konzeption von Neuanlagen.
Die Kälte-Klima-Branche hat offensichtlich die Auswirkungen der F-Gase-Verordnung unterschätzt. Auf der Informationsveranstaltung zum F-Gase Phase-Down des Umweltbundesamtes (UBA) am 2.2.2018 in Dessau wurde deutlich, dass beim Wechsel zu halogenfreien Kältemitteln eklatante Wissensdefizite bei Planern, Anlagenbauern und Installateuren, aber auch bei Bauherren und Betreibern bestehen. Trotz massiver Intervention der betroffenen deutschen Verbände könne man vom EU-weiten F-Gase Phase-Down nicht abweichen.