Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises 2018 endet am 16. Februar 2019. Geht der Lohnnachweis bis dahin nicht oder unvollständig bei der BG ETEM ein, muss sie die Lohnsummen von Amts wegen schätzen.
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM) erinnert Unternehmen daran, ihre Daten für das Beitragsjahr 2017 zu melden. Die zur Berechnung der Beiträge erforderlichen Daten müssen in diesem Jahr sowohl digital als auch auf herkömmlichem Weg per Papier oder Extranet gemeldet werden. Bis zum gesetzlichen Meldetermin am 16. Februar 2018 haben sie dazu noch Zeit.
Alle Unternehmen mit Beschäftigten müssen in diesem Jahr erstmals einen digitalen Lohnnachweis für das vergangene Jahr abgeben. Nach einer zweijährigen Übergangsphase soll das neue Verfahren den bisher auf Papier oder via Extranet übermittelten Lohnnachweis ersetzen. Auf der Grundlage des Lohnnachweises errechnet die BG ETEM den Beitrag.
Ein Stammdatenabgleich ist die Voraussetzung für das neue Meldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung. Das neue Meldeverfahren nutzt als wesentliche Neuerung den digitalen Lohnnachweis, neben dem in einer Übergangsphase auch der bisherige Entgeltnachweis genutzt werden kann.