Der TÜV Süd ist seit wenigen Tagen auf der europäischen NANDO-Website als weltweit erste Benannte Stelle (NB 0123) für die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anerkannt, gelistet und nunmehr berechtigt, die gesonderten Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 25 für Maschinen im Anhang I der neuen Verordnung durchzuführen.
Im Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung der EU veröffentlicht. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Die Übergangsfrist läuft: Bis zur Geltung am 20. Januar 2027 haben die Hersteller und Betreiber von Maschinen sowie Anlagenbauer und Händler Zeit, sich auf die neue Verordnung vorzubereiten.
Ab Anfang 2024 ist Pilz mit einem neuen Programm seiner Seminarreihe »Automation on Tour« deutschlandweit unterwegs. In insgesamt 32 Terminen des Präsenzseminars »Maschinensicherheit für Hersteller und Betreiber« erhalten Teilnehmer kostenfreies Praxiswissen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen ihres Maschinenparks.
Am 29.6.2023, wurde die »Maschinenverordnung (EU) 2023/1230« im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Maschinenhersteller und -Maschinenbetreiber haben 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen.
Im Juli 2023 soll die europäische Maschinenverordnung (MVO) veröffentlicht werden. Sie wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Die neue MVO enthält zahlreiche Änderungen zur Maschinensicherheit, die Hersteller und Betreiber beachten müssen. Sie ist unmittelbar nach ihrer Verabschiedung in allen EU-Staaten gültig und 42 Monate nach dem Inkrafttreten verbindlich anzuwenden.