VOB Teil B bietet klare und praxisorientierte Grundlage
Vertragssichere Nachträge
Bei sehr vielen Projektumsetzungen wird als Vertragsgrundlage die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil B vereinbart. Bei weitergehenden und detaillierteren Vertragsbedingungen ist mitunter darauf zu achten, dass die VOB/B als Ganzes weiterhin in vollem Umfang gilt. Veröffentlichungen und Fachberichte verweisen darauf, dass die Erfahrungswerte im Umgang mit der VOB/B bei Nachträgen eine sehr gute und für beide Vertragsseiten klare und praxisorientierte Grundlage darstellen, die sich auf jahrelange Werte beziehen.
Fachartikel -
04.03.2019