Für die Netzbetreiber hat sich der Begriff Smart Grid in Bezug auf das Stromnetz bzw. Verteilnetz in den letzten Jahren verfestigt und zu neuen Anforderungen an die eingesetzten Betriebsmittel geführt. Insbesondere durch die voranschreitende Digitalisierung von Netzstationen und deren kommunikativer Anbindung eröffnen sich für die Betreiber, aber auch Hersteller neue Möglichkeiten.
Seit dem Ende der Übergangsfrist am 27.4.2019 ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 verbindlich anzuwenden. Gegenüber der Vorgängerversion VDE-AR-N 4105:2011-08 beinhaltet die aktuelle Anwendungsregel eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Die hier vorgestellte neue Normenfassung legt die Anforderungen für die Auswahl und Errichtung von Niederspannungs- und Kleinspannungsstromerzeugungseinrichtungen fest, die dafür vorgesehen sind, eine Gesamtanlage oder einen Teil davon, entweder dauerhaft oder zeitweilig zu versorgen.
Für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sind die bisherigen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft herausgegebenen Anschlussbestimmungen durch die Anwendungsregel
VDE AR-N 4105 ersetzt worden bzw. werden in Kürze ersetzt sein. Für Photovoltaikanlagen die ab dem 1.1.2012 an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden gilt diese neue Anwendungsregel bereits. Für andere Eigenerzeugungsanlagen wie BHKWs, Windenergieanlagen u. a. ist die Anwendungsregel ab dem 1.7.2012 anzuwenden.