Die Richtlinie EU 2019/1781 – besser bekannt als Ökodesign-Verordnung – legt seit dem 1.7.2021 neue Anforderungen an Elektromotoren und Frequenzumrichter fest und ersetzt die bisherige Ökodesign-Verordnung 640/2009. Was verändert sich für Betreiber und warum ist gerade im Bereich der elektrischen Antriebe das Potenzial für Energieeinsparung so hoch? Wir sprachen mit Dr. Volker Lindenau, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik bei ABB Deutschland.
Ab September 2021 werden weitere Lichtquellen verboten, die zu viel elektrische Energie verbrauchen. Sie erreichen dann nicht mehr die Mindesteffizienzgrenzwerte, wie sie die neue Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) fordert.