Sobald ein Mitarbeiter allein arbeitet, muss der Arbeitgeber durch technische Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür sorgen, dass bei einem Notfall unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden kann. Dies kann auch durch eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) erfolgen, die auf dem Smartphone läuft.
Diese Vornorm DIN VDE V 0825-1: 2019-09 mit dem Titel »Überwachungsanlagen – Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten –Teil 1: Geräte- und Prüfanforderungen« beschreibt Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) und dient als Ersatz für die gleichnamige Vornorm aus dem Jahr 2013-09. Das Regelwerk beschreibt die Ausführung, Funktion und Prüfungen von Geräten für Personen-Notsignal-Anlagen.