Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen. Honorare sind zukünftig frei zu vereinbaren.
Fachlich fundiertes Wissen bei der Umsetzung von Vertragsgrundlagen verschafft Respekt und Recht, wie das im Folgenden besprochene praxisrelevante Beispiel beweist.