Sonderbauten und Arbeitsstätten
Adaptive Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen
Das Bau- und Arbeitsschutzrecht fordert für Sonderbauten und Arbeitsstätten zwei voneinander unabhängige Rettungswege oder Fluchtwege. Eine statische Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege kann im Brandfall zu Problemen führen. Eine adaptive Kennzeichnung hingegen ermöglicht ein gefahrloses Verlassen des Gebäudes.
Fachartikel -
28.08.2020